Weitere Informationen / Bürgerbeteiligung
- Bürgermeister der Stadt Bernstadt auf dem Eigen mit den Ortsteilen Altbernsdorf auf dem Eigen, Buschschenkhäuser, Dittersbach auf dem Eigen, Kemnitz O/L, Kunnersdorf auf dem Eigen, Lehdehäuser und Russen ist Herr Markus Weise.
- Bürgermeister der Gemeinde Schönau-Berzdorf auf dem Eigen mit dem Ortsteil Kiesdorf auf dem Eigen ist Herr Christian Hänel.
- Friedensrichter der Stadt Bernstadt auf dem Eigen mit Ortsteilen und der Gemeinde Schönau-Berzdorf auf dem Eigen mit Ortsteil ist Herr Peterlein.
- Der Sitz der Verwaltungsgemeinschaft Bernstadt auf dem Eigen - Schönau-Berzdorf auf dem Eigen befindet sich im Rathaus der Stadt Bernstadt auf dem Eigen.
- Eheschließungen sind auch am Sonnabend möglich!
- Paß- & Meldestelle, Gewerbeamt, Friedensrichter, Ordnungsamt, Standesamt und Finanzverwaltung auch für die Gemeinde Schönau-Berzdorf auf dem Eigen mit dem Ortsteil Kiesdorf auf dem Eigen.
Einwilligungserklärung zur Veröffentlichung Altersjubiläen
Öffentliche Auslage des Entwurfs zur Flächennutzungsplanung der Verwaltungsgemeinschaft Bernstadt a. d. Eigen/Schönau-Berzdorf a. d. Eigen in der Fassung vom 16.08.2021 gemäß § 3 Abs. 2 BauGB
Gemäß § 3 Abs. 2 BauGB ist der Entwurf des Flächennutzungsplanes und die wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen öffentlich auszulegen.
Im Rahmen der öffentlichen Auslage besteht für jedermann die Möglichkeit, vom 10.11.2021 bis einschließlich 16.12.2021 Einsicht in die Unterlagen zum Entwurf des Flächennutzungsplanes und damit zu Zielen und Zweck der Planung zu nehmen.
FNP_Entwurf_BP1_Kulturdenkmale
FNP_Entwurf_Begründung_Anlagen
FNP_digitaler_Anhang_Rahmenplan Bernstadt 2011
FNP_umweltbezogene_Stellungnahmen_aus_TÖB-Beteiligung_§4Abs.1BauGB
Pließnitzkurier_Bekanntmachung_Auslage_FNP
Dorfecho_Bekanntmachung_Auslage_FNP
Bekanntmachung_öffentliche_Beteiligung_FNP
Während der Auslegungsfrist können Stellungnahmen, Bedenken und Anregungen zum Planentwurf schriftlich abgegeben oder zur Niederschrift vorgebracht werden. Da das Ergebnis der Abwägung mitgeteilt wird, ist die Angabe der Anschrift des Verfassers zweckmäßig. Für Erklärungen zur Niederschrift ist eine vorherige telefonische Terminvereinbarung unter der Tel.-Nr. 035874 / 285-36 erforderlich. Die Stellungnahmen können auch in elektronischer Form unter der E-Mail-Adresse abgegeben werden. Name, Vorname und Anschrift der Einwenderin bzw. des Einwenders müssen lesbar enthalten sein.
Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über die Satzung unberücksichtigt bleiben, wenn die Stadt den Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit der Satzung nicht von Bedeutung ist (§ 3 Abs. 2 BauGB). Des Weiteren werden nach § 3 Abs. 3 BauGB alle Einwendungen ausgeschlossen, die Vereinigungen im Sinne des § 4 Abs. 3 Satz 1 Nummer 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes im Rahmen der Auslegungsfrist