Information über die Grundsteuererklärungen
Sehr geehrte Bürgerinnen und Bürger,
die Frist zur Abgabe der Erklärung zur Feststellung des Grundsteuerwertes für alle Grundstückseigentümer wurde jetzt auf den 31.01.2023 gesetzt.
Der gesetzlich festgelegte Bewertungsstichtag bleibt der 1. Januar 2022, d.h. es kommt auf die Verhältnisse an diesem Tag an. Wenn das Grundstück bis zur Erklärungsabgabe an eine andere Person übertragen wurde, bleibt die Erklärungspflicht des Eigentümers am 1. Januar 2022 unberührt.
Mit dieser Fristverlängerung ist für die Bürger*innen erst einmal eine terminliche Entspannung erfolgt.
Dies ist auch beim Finanzamt in Löbau zu spüren, da die Anfragen stark zurückgegangen sind.
Die Bürger*innen sollten diese Gelegenheit der Fristverlängerung aber nutzen und sich zeitnah Unterstützung beim Finanzamt unter der Telefonnummer: 03585/455 567 holen.
Sie bekommen Antworten zu allgemeinen Fragen zur Grundsteuerreform, zum Grundsteuerportal, zu den Erklärungsvordrucken und zu bewertungsrechtlichen Anliegen.
Darüber hinaus erhalten Sie Unterstützung bei der elektronischen Abgabe der Feststellungserklärung über „Mein ELSTER“.
Auf der Internetseite www.grundsteuer.sachsen.de , welche durch die Finanzverwaltung des Freistaates Sachsen bereitgestellt wurde, finden Sie ebenfalls Erläuterungen und Hilfestellungen zur Erstellung der Erklärung.